Schweizerische Graphologische Gesellschaft, SGG SSG
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Datenschutz

Die SGG/SSG-Graphologinnen und -Grafologen befolgen die Richtlinien des Datenschutzgesetzes

  • Die Schriftautorin/der Schriftautor muss ihr/sein Einverständnis zur Analyse der Handschrift geben.
  • Die Abgabe einer Handschriftprobe, einer handschriftlichen Bewerbung oder eines handschriftlichen Briefes bei einer Bewerbung wird als implizites Einverständnis zur graphologischen Beurteilung betrachtet.
  • Die schriftliche graphologische Beurteilung gehört dem Auftraggeber, der die Verantwortung für deren Verwendung trägt.
  • Die schriftliche graphologische Beurteilung soll von der Schriftautorin, vom Schriftautor eingesehen werden können, beim Auftraggeber oder beim Graphologen, je nach Absprache.
  • Auf Wunsch muss der Schriftautorin, dem Schriftautor vom Auftraggeber kostenlos eine Kopie der schriftlichen Analyse abgegeben werden.
  • Der Name des Graphologen, der Graphologin muss in der schriftlichen Analyse aufgeführt sein.
  • Die SGG/SSG-Mitglieder sind an die Schweigepflicht gebunden.

Schriftpsychologische Analysen respektive graphologische Gutachten in hoher Qualität erhalten Sie von den erfahrenen, schriftpsychologisch ausgebildeten Graphologen und Graphologinnen der SGG/SSG.

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