Datenschutz
Die SGG/SSG-Graphologinnen und -Grafologen
befolgen die Richtlinien des Datenschutzgesetzes
- Die Schriftautorin/der Schriftautor muss ihr/sein
Einverständnis zur Analyse der Handschrift geben.
- Die Abgabe einer Handschriftprobe, einer handschriftlichen
Bewerbung oder eines handschriftlichen Briefes bei einer
Bewerbung wird als implizites Einverständnis zur graphologischen
Beurteilung betrachtet.
- Die schriftliche graphologische Beurteilung gehört dem
Auftraggeber, der die Verantwortung für deren Verwendung trägt.
- Die schriftliche graphologische Beurteilung soll von der
Schriftautorin, vom Schriftautor eingesehen werden können, beim
Auftraggeber oder beim Graphologen, je nach Absprache.
- Auf Wunsch muss der Schriftautorin, dem Schriftautor vom
Auftraggeber kostenlos eine Kopie der schriftlichen Analyse
abgegeben werden.
- Der Name des Graphologen, der Graphologin muss in der
schriftlichen Analyse aufgeführt sein.
- Die SGG/SSG-Mitglieder sind an die Schweigepflicht gebunden.
Schriftpsychologische Analysen respektive
graphologische Gutachten in hoher Qualität erhalten Sie von den
erfahrenen,
schriftpsychologisch ausgebildeten
Graphologen und Graphologinnen der SGG/SSG.
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